Aktueller Stand

Update: Juli 2023

Unsere Stellungnahme zum Positionspapier Bündnis 90/Die Grünen „Windkraft als unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieversorgung“
 
Am 25.04.2023 fand eine Mitgliederversammlung des Ortsverbandes Bündnis 90/Die Grünen Hofheim  am Taunus in Langenhain statt, in der sich die Mitglieder der Partei u.a. auf ein Positionspapier zum Windkraftausbau auf den Vorrangflächen in Hofheim verständigten. Darin wird gefordert, dass ein Windpark mit sieben 5MW- Windkraftanlagen errichtet werden soll. Im Positionspapier werden jedoch die ökologischen Folgen eines solchen Windparks unzureichend beleuchtet oder beschönigend dargestellt. Die spezifischen Gegebenheiten des Waldes bei Hofheim werden nicht beachtet, während die allgemeinen Argumente für Windkraft unkritisch übernommen werden.

So wird behauptet, durch “Klimawandel und Borkenkäferbefall“ seien die Höhenzüge praktisch Baum-frei geworden“ und sollten daher für den Windenergieausbau genutzt werden. Das ist für den Wald zwischen Langenhain, Wildsachsen, Lorsbach und Bremthal jedoch nichtzutreffend. Dieser Wald ist noch weitgehend intakt und genau dadurch besonders schützenswert!

Für sieben Windräder müssen mehrere Zehntausend Tonnen Stahlbeton bewegt und dafür viele Hektar Wald zerschnitten und gerodet werden. Breite Zuwegungen für Schwerlastfahrzeuge zur Lieferung der riesigen Bauteile und freie Flächen für Baustellenplätze wären erforderlich. Auch der Rückbau von alten Anlagen nach 20 bis 30 Jahren mit dem dabei anfallenden Sondermüll wird nicht thematisiert. Ganz zu schweigen von dem möglichen anschließenden Repowering der Flächen (= Wiederbebauung der Standorte mit neueren ggf. noch größeren Anlagen nach dem Abriss der alten Windräder).

Die oft erwähnte kompensierende Aufforstung des Waldes dauert mehrere Jahrzehnte und ist mit viel Aufwand verbunden. Junge, neu aufgeforstete Wälder sind gegenüber dem Klimawandel wesentlich weniger widerstandsfähig als bestehende Waldflächen, deshalb ist der Erfolg der Aufforstung fraglich. Auch müssen erst geeignete Flächen gefunden werden. Der Schutz eines bestehenden, weitgehend intakten Waldes ist aus unserer Sicht eindeutig die bessere Lösung!

Der Wald bindet große Mengen an Grundwasser. Ein Teil des betroffenen Waldes liegt im Wasserschutzgebiet zwischen Wildsachsen und Bremthal und ist u.a. wichtig für die Brunnen in der Region.  In Anbetracht des Klimawandels sollten wir unsere regionalen Wasservorkommen besonders schützen.

Die Vorrangflächen für die Windkraft bei Langenhain grenzen direkt an bestehende hochwertige Natura 2000-Gebiete. Beeinträchtigungen der empfindlichen Tier- und Pflanzenarten können dabei nicht verhindert werden. Es besteht die Gefahr, dass Vögel (u.a. seltene Greifvögel) oder Fledermäuse, die hier leben, durch die Rotorblätter beim Flug tödlich getroffen werden. Zusätzlich liegt das Gebiet in einem Vogelzuggebiet.

In dem Positionspapier wird außerdem auf wirtschaftliche Vorteile durch den Bau eines Windparks verwiesen. Es wird behauptet, dass durch die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen lokale Unternehmen profitieren und neue Arbeitsplätze entstehen würden. Tatsächlich ist für Auf- und Abbau, sowie den Betrieb von Windkraftanlagen ein erhebliches Spezialwissen erforderlich. Derzeit gibt es in Hofheim kein Unternehmen, das sich auf einen solchen Betrieb spezialisiert hätte. Daher werden mit großer Sicherheit für Bau und Wartung der Anlagen überregionale Anbieter mit entsprechendem Fachwissen zum Zuge kommen. Es würden daher keine neuen Arbeitsplätze vor Ort entstehen.

Der bestehende Wald ist ein erheblicher CO2-Speicher. Es gibt geeignetere Orte, an denen Windkraftanlagen ohne derartig große umweltzerstörerische Auswirkungen aufgestellt und betrieben werden können: Bereits erschlossene Gebiete entlang von Autobahnen oder entlang von Gewerbegebieten, sollten für diesen Einsatz verstärkt geprüft werden. Es wäre eine Schande, wenn aus ideologischen Gründen diese wunderbaren Waldflächen zerstört würden.

Update 01.03.2022

Nun ist es amtlich, die Flächen für die Windkraftanlagen (WKA) in Hofheim Langenhain und Diedenbergen sowie in Wiesbaden Breckenheim sind offiziell. Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist der entsprechende Plan (Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien, kurz TPEE) am 24. Februar in Kraft getreten.

Allen Bemühungen zum Trotz, die Gebiete aus der Planung zu streichen, werden bald Investoren mit der Planung beginnen. Anfragen an die Stadt zur Entwicklung mit den leistungsmäßig größten Anlagen (Höhe ca. 250m) gab es bereits vor Jahren. Der Kampf scheint verloren. Einen Großteil der Langenhainer stimmt das sehr traurig!

Besonders für den Stadtwald im Domherrnwald wäre es belastend. Es betrifft Flächen nördlich des Bahai Tempels (Abstand ca. 750m) und westlich davon in der Nähe des Judenkopfes / Bittelgut.

Wesentliche Planungsvorgaben wurden missachtet und übergangen:

• Ausgeprägter Kranichzug
• Natura 2000 Schutzgebiete
• Wasserquellen im Gebiet, aus denen Hofheims Brunnen gespeist werden
• Rotmilanbestand, Fledermäuse und andere schützenswerten Tier- und Pflanzenarten
• Stark frequentiertes Naherholungsgebiete in unserer Region
• Religionsfreiheit und Ruhe beim Innehalten und Gebet der Bahai-Gemeinde mit ihrem einzigen Gebäude in Europa, dem Haus der Andacht / Bahai-Tempel
• Überformung der Landschaft (Missachtung der Sichtachsen)

Folgende Flächen sind für WKA freigegeben:
Langenhain, im Domherrnwald, „Judenkopf / Bittelgut“ und „Drei Eichen“ sowie Breckenheim, „Bahnholz“. In Summe 53,6 Hektar Wald, Zufahrtswege, die verbreitert und befestigt werden müssen nicht eingerechnet (das entspricht ca. 76 Fußballfeldern).

Die Bürgerinitiative GEGENWIND HOFHEIM befürwortet die Energiewende ausdrücklich. In diesem Zusammenhang unterstützen wir das Solardachprogramm der Stadt Hofheim. In Zeiten von Trockenheit und Waldsterben halten wir es allerdings für absurd, Wald im Namen des Klimaschutzes zu zerstören. Wir treten dafür ein, stattdessen Gebiete außerhalb bewaldeter Flächen zu prüfen.

Update 12.11.2021

Am 10.2.2020 hat die Hessische Landesregierung den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 genehmigt, der zuvor am 14. Juni 2019 durch die Regionalversammlung Südhessen und am 19. Juni 2019 durch die Verbandskammer FrankfurtRheinMain beschlossen wurde.

Der TPEE stellt ein Planwerk des regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain sowie des Regionalplans für die Planungsregion Südhessen dar. Der TPEE legt unter anderem fest, wo künftig Windkraftanlagen errichtet werden dürfen (sogenannte „Vorranggebiete“). Derzeit sind zahlreiche Klagen gegen einzelne Vorranggebiete anhängig. Damit steht u.U. der gesamte Teilplan zur Disposition.

Insgesamt wurden in Hessen 121 Vorranggebiete zur Nutzung von Windenergie festgelegt. In diesen Gebieten, die vom Plangeber als konfliktarm identifiziert wurden, sollen Windenergieanlagen konzentriert werden. In einem solchen Vorranggebiet hat die Nutzung der Windenergie Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen.

Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden dann nur noch einzelne Belange geprüft, etwa, ob Belange der Flugsicherung der Errichtung von konkreten Anlagen entgegenstehen oder ob Belange des Artenschutzes (z.B. kollisionsgefährdete Tierarten) gegen die Genehmigung sprechen. In den letztgenannten Fällen gehen die Plangeber davon aus, dass mögliche Beeinträchtigungen innerhalb der Vorranggebiete durch Standortverschiebungen, den Verzicht auf einzelne Standorte oder beispielsweise Umsiedlungsmaßnahmen vermieden werden können.

Die Planungsträger sind aus wirtschaftlichen Gründen davon abgekommen, auch Gebiete in die Planung mit einzubeziehen, die eine geringere Mindestwindgeschwindigkeit als 5,75 m/s aufweisen. Dies führt im Ergebnis allerdings dazu, dass sich die Windvorrangflächen überwiegend auf bewaldeten Bergkuppen befinden. Gerade diese weniger stark erschlossenen Flächen bieten jedoch Rückzugsräume für Mensch und Tier, die unwiederbringlich verloren gehen.

Für die Waldgebiete in Hofheim – Langenhain und Wiesbaden – Breckenheim sind in der aktuellen Planung 53,6 Hektar Wald (das entspricht ca. 76 Fußballfeldern) als Windvorrangflächen ausgewiesen. Es handelt sich um die Vorranggebiete Nr. 3003, Langenhain, im Domherrnwald, „Judenkopf / Bittelgut“ und „Drei Eichen“ sowie Nr. 3005, Breckenheim, „Bahnholz“. Für den Bau der Windkraftanlagen sind neben Rodungen für die konkreten Anlagen auch Rodungen für die Zufahrtswege erforderlich.

Die   Bürgerinitiative GEGENWIND HOFHEIM befürwortet die Energiewende ausdrücklich. In diesem Zusammenhang unterstützen wir das Solardachprogramm der Stadt Hofheim. In Zeiten von Trockenheit und Waldsterben halten wir es allerdings für absurd, Wald im Namen des Klimaschutzes zu zerstören. Wir treten dafür ein, stattdessen Gebiete außerhalb bewaldeter Flächen zu prüfen.

„Der Wald ist nicht nur ein beliebter Erholungs- und Freizeit-Ort. Er ist auch einer der effektivsten Klimaschützer weltweit. Allein in Deutschland entlasten Wald- und Forstwirtschaft die Atmosphäre jährlich um mehr als 120 Millionen Tonnen CO2“. *

* https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/der-wald-als-klimaschuetzer-1516500

Update 21.04.2020
Was lange währt, wird gar nicht gut

Am 10. Februar 2020 hat die hessische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung recht still und leise den „Sachlichen Teilplan Erneuerbarer Energien“ beschlossen, der seit dem 30. März 2020 wirksam ist. Dieser legt unter anderem fest, wo künftig Windkraftanlagen errichtet werden können („Vorranggebiete“).

Im Hinblick auf die drei Hofheimer Gebiete wurde folgendes beschlossen:

Im Waldstück nördlich von Langenhain, das am Bahái-Tempel beginnt, liegt das Vorranggebiet 3003, ursprünglich 41,8 Hektar groß. Dieses besteht aus drei Gebieten, von denen ein 10,8 Hektar großes Gebiet (gehörend zu Eppstein, gegenüber des Kaisertempels) aufgrund des Denkmalschutzes vorerst aus der Planung herausgenommen wurde. Der restliche Teil der Fläche 3003 mit einer Gesamtgröße von 31 Hektar ist als Windvorranggebiet beschlossen worden, obwohl erhebliche denkmalschutzrechtliche Belange sowie Naturschutzbelange entgegenstehen. Das Gebiet grenzt unmittelbar an ein Natura-2000-Schutzgebiet.

Erfreulich ist, dass die Fläche 3004 am Funktum/Karthause vorerst aus der Planung herausgenommen wurde, da diese Fläche den erforderlichen Mindestabstand zur Wohnbebauung im Außenbereich nicht einhält.

Das Gebiet 3005 zwischen Langenhain, Diedenbergen und Wallau wurde aufgrund von notwendigen Abständen zur Wohnbebauung und naturschutzrechtlichen Belangen vorerst um 6,9 Hektar verkleinert und es verbleibt eine Fläche von 22,6 Hektar.

Über die Gebiete, die vorerst aus der Planung herausgenommen wurden (sog. Weißflächen) wird nach einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden. Diese findet vom 2. Mai bis zum 12. Juni 2020 statt. Die Verfahrensunterlagen können ab dem 2. Mai 2020 auf der Homepage www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien eingesehen werden.

Update 05.02.2020
2700 Unterschriften überreicht – Widerstand zeigt Erfolg

Hofheims Stadtverordneter Andreas Hegeler nahm am 5.2.2020 gemeinsam mit Bürgermeister Christian Vogt 900 Unterschriften von Bürgern entgegen, die sich gegen den Bau von Windkraftanlagen im Hofheimer Wald und gegen die Zerstörung von großen Waldflächen aussprechen. Zusammen mit den 1800 Unterschriften, die bereits 2017 überreicht wurden, haben sich somit 2700 Bürger dagegen ausgesprochen –  darunter nicht nur fast 80% der Langenhainer, sondern auch Unterstützer aus anderen Hofheimer Stadtteilen.

Aufgrund des wachsenden und andauernden Widerstandes aus der Bevölkerung und massiver Einwände der Bahá’i-Gemeinde wird das Gebiet 3003 am Domherrnwald derzeit nochmal überprüft. Die Chancen, dass der Langenhainer Wald dadurch in seiner jetzigen Form erhalten bleibt, sind somit enorm gestiegen! Die Bürgerinitiative GEGENWIND wird die Entwicklung weiterhin aufmerksam begleiten.

Die Unterschriftenaktion gegen Windkraftanlagen sind nun abgeschlossen. Vielen Dank allen Unterstützern!

19.06.2019
Hofheim – Vorranggebiete für Windkraftanlagen beschlossen

Am Mittwoch, den 19.06.2019, hat die Verbandskammer den sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) und damit die Vorranggebiete für Windkraftanlagen beschlossen. Der Plan legt fest, wo künftig Windkraftanlagen errichtet werden können („Vorranggebiete“). Einen Ausschnitt aus diesem Plan sehen Sie hier. Die blau schraffierten Flächen bezeichnen die beiden beschlossenen Vorranggebiete 3003 und 3005.

Die Vorranggebiete wurden, obwohl sie in Bezug auf den Naturschutz als äußerst sensibel gelten und direkt an „Natura 2000“ Gebiete angrenzen, gegenüber vorheriger Planung nur geringfügig reduziert.

Somit werden Windkraftanlagen mitten im Wald in der direkten Nachbarschaft von Langenhain, Wildsachsen, Eppstein, Marxheim, Breckenheim und Diedenbergen immer wahrscheinlicher.

Die Bürgerinitiative GEGENWIND wird sich weiter dafür einsetzen, dass unsere Naherholungsgebiete erhalten bleiben. Windkraftanlagen mit einer Höhe von 250 Metern sind Industrieanlagen und haben im Wald angrenzend an Natura 2000 Gebiete sowie teilweise auch in Wasserschutzgebieten der Kategorie 3 nichts zu suchen!

Lesen Sie hier die dazugehörige Pressemitteilung der BI GEGENWIND: