Beschlossene Vorranggebiete

Bei den am 19.6.2019 ausgewiesenen Vorranggebieten handelt es sich um die Gebiete 3003 (nördlich von Langenhain, östlich von Wildsachsen, südlich von Eppstein) und 3005 (zwischen Marxheim, Breckenheim und Diedenbergen).

Detaillierte Informationen über diese beiden Gebiete finden Sie hier:

Anmerkung zum Steckbrief 3003: Eine der drei Teilflächen in Richtung Eppstein ist aus Denkmalschutzgründen (Sichtbezug zum Kaisertempel) weggefallen.
Anmerkung zum Steckbrief 3005: Hier sind kleine Teile im Norden und Süden der Fläche aufgrund von zu berücksichtigenden Abstandsflächen entfallen (Abstände zur Wohnbebauung).

Die ursprünglich im Main-Taunus-Kreis geplante Fläche von 97,6 Hektar wurde um 44,0 Hektar reduziert. So ist das gesamte Vorranggebiet 3004 (westlich von Langenhain an der Karthause / Funkturm) aufgrund des Engagements der Bürgerinitiative GEGENWIND entfallen: Wir konnten aufgrund der dortigen Wohnungen und den daraus resultierenden Schutzabstandsregelungen die Ausweisung dieses Vorranggebietes verhindern!